Personal für strahlengefährdete Bereiche
25.05.2010 – Die PAMEC Ingenieurgesellschaft bietet ab sofort auch Personal für strahlengefährdete Bereiche an. Die Erlaubnis nach § 15 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) gestattet PAMEC, Mitarbeiter beispielsweise in Labors und Kraftwerken zu beschäftigen, in denen mit radioaktiven Stoffen umgegangen wird. Ein PAMEC-Strahlenschutzbeauftragter überwacht und betreut alle Personaleinsätze. (mehr)

