Betriebssicherheitsverordnung und Arbeitsschutz

Aufgrund der in letzter Zeit gehäuften Anfragen bezüglich der Umsetzung  der seit Dez 2009 gültigen Betriebssicherheitsverordung  im speziellen die Paragrafen § 3 Ermittlungspflicht; §11 Dokumentationspflicht , sowie §5 Abs1 des Arbeitssicherheitsgesetzes haben wir unsern Bereich  Sicherheitsprüfungen weiter ausgebaut. Durch die gestiegenen Anforderungen in der Betreiberverantwortung, hat sich auch das Haftungsrisiko der Unternehmen erhöht. Die Pamec Ingenieurgesellschaft unterstützt bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften. Von der Istaufnahme Ihres derzeitigen Sicherheitsmanagements bis zur Ausarbeitung und Realisierung eines gesetzeskonformen Sicherheitsmanagements.

Kontaktdaten

PAMEC Papp GmbH
Herr Manfred Feix
Tel.: +49 911 998955-58
mfeix@papp-gruppe.de