Papp Gruppe hat an dem BAP-Rechtssymposium in Berlin teilgenommen

BAP-Rechtssymposium: Führende Rechtsexperten äußern massive Kritik an den Regulierungsplänen für die Zeitarbeit

Der Diskussionsentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zu Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) wirft eine Vielzahl an Rechtsfragen und -problemen auf. Welche Folgen entstehen könnten und ob die geplanten Regelungen mit Verfassungs- und Europarecht vereinbar wären, diskutierten führende Rechtswissenschaftler auf dem Rechtssymposium „Zeitarbeit in neuem Rechtsrahmen“ des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP).

Einschneidende Änderungen und ein neuer Rechtsrahmen: Der vom BMAS vorgelegte Diskussionsentwurf zum AÜG würde nicht ohne Konsequenzen für die Zeitarbeitsbranche und die gesamte deutsche Wirtschaft bleiben. Auf dem BAP-Rechtssymposium setzten sich führende Rechtswissenschaftler und ein Mitglied des Normenkontrollrates mit diesem Entwurf auseinander. Eines war den Referenten gemein: Sie äußerten allesamt große Zweifel an der Praxistauglichkeit des Diskussionsentwurfs aus dem Hause Nahles. Mit rund 400 Gästen stieß die Veranstaltung im Berliner Hilton Hotel auf breites Interesse.

Hier kommen Sie zu der kompletten Pressemitteilung des BAP

 

Quelle: BAP Arbeitgeberverband der Personaldienstleister